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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Aktuell



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können vorweg entstandene Werbungskosten sein, wenn das Arbeitszimmer auch für die angestrebte Arbeit gebraucht wird.
Drei-Monats-Frist bei der Einsatzwechseltätigkeit
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.
Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen
Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.
Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Freibetrag für Abfindungszahlungen
Für eine Abfindung, die vor der Absenkung des Freibetrags vereinbart aber erst danach ausgezahlt wurde, gilt der niedriegere Steuerfreibetrag.
Navigationsgerät im Firmenwagen
Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.
Doppelte Haushaltsführung auch ohne Ehe
Bisher tat sich die Finanzverwaltung schwer, bei Singles eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. Doch das ändert sich jetzt durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
Günstigerprüfung bei der Entfernungspauschale
Sie können auch nur für einzelne Arbeitstage die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ansetzen, wenn sie im Vergleich die Summe der für diese Tage zu berücksichtigenden Entfernungspauschale übersteigen.
Neues von der Praxisgebühr
Patienten haben zukünftig nicht viel zu befürchten, wenn sie die Praxisgebühr nicht bezahlten. Unterdessen hat die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Praxisgebühr eine außergewöhnliche Belastung ist.
Abzugsfähigkeit von Kursgebühren
Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Kommunikationskurs zumindest vorwiegend beruflich veranlasst, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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