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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Selbständige und Unternehmer

Erwerbstätigkeitsprüfung volljähriger Kinder
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert in einer aktualisierten Verwaltungsanweisung zum Kindergeld mehr Ausbildungen als unschädliche Erstausbildung oder unschädliches Erststudium.
Gewinnverteilung bei nachträglich festgestelltem Mehrgewinn
Der Mehrgewinn aus einer Betriebsprüfung ist in der Regel nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen.
Unfallkosten durch Entfernungspauschale abgegolten
Auch außerordentliche Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn die Finanzämter in der Regel trotzdem Unfallkosten als zusätzliche Aufwendungen steuerlich gelten lassen.
Zahlungen vom Oder-Konto nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auch in der Insolvenz hat ein Unternehmer noch disponibles Vermögen, mit dem er steuerlich abziehbare Betriebsausgaben generieren kann. Bei Zahlungen vom Oder-Konto eines Ehepaars muss eine Zahlung dafür aber nachweislich dem insolventen Ehegatten zurechenbar sein.
Gesetz gegen Manipulation an Registrierkassen
Der Fiskus will per Gesetz ab 2019 den Einsatz manipulationssicherer Kassen verbindlich vorschreiben.
Studienkosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben
Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen
Die Finanzverwaltung hat im Streit um die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen eingelenkt und verlangt nicht mehr, dass Abschlagszahlungen auf Werkleistungen sofort ergebniswirksam erfasst werden.
Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe
Anders als früher die Ansparabschreibung hat die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe keine Auswirkungen auf den Veräußerungsgewinn.
Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung
Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig.
Zweifel an der Zinsschranke
Weil der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke hat, hat er dem Bundesverfassungsgericht den Fall zur Entscheidung vorgelegt.
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Katharina Huk

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