• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Umsatzsteuer

Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule
Erneut hat ein Finanzgericht zumindest vorläufig einer Fahrschule die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer zugestanden.
Umsatzsteuersatz auf E-Books
Dass für E-Books ein höherer Steuersatz gilt als für gedruckte Bücher, hält der Europäische Gerichtshof für eine zulässige Folge der Regelungen für den elektronischen Handel.
Steuerschuldnerschaft des Bauträgers entfällt automatisch
Das Finanzgericht Münster meint, dass die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers auch ohne Rückzahlung der Umsatzsteuer entfallen kann, wenn der Bauträger keine anderen Umsätze getätigt hat, die eine Umsatzsteuerschuld begründen.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Anforderungen an rückwirkende Rechnungsberichtigung
Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ist nur dann ohne Probleme möglich, wenn die ursprüngliche Rechnung zumindest die Mindestangaben enthält, die für eine Rechnung notwendig sind.
Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung
Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.
Überlassung von Praxisräumen an Ärzte
Die Überlassung oder Vermietung von Praxisräume samt der medizinischen Ausstattung an einen Arzt ist grundsätzlich kein Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Nur teilweiser Vorsteuerabzug für Sportwagen
Aus den Ausgaben für einen Sportwagen ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich, wenn die Ausgaben aufgrund der Unternehmensgröße und anderer Umstände ein unangemessener Repräsentationsaufwand sind.
Rückwirkender Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
Das Recht auf Vorsteuerabzug nach einer Rechnungsberichtigung gilt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Berichtigung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Rechnungstellung.
Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Seite Zurück 
Seite Weiter 

Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz