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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Umsatzsteuer

Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung.
Änderungen im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Betriebsveranstaltungen
Für den Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung gibt es keinen Freibetrag, sondern allenfalls eine Freigrenze von 110 Euro je Teilnehmer.
Vorsteueraufteilung bei einem gemischt genutzten Pkw
Die Aufteilung der Vorsteuer bei einem sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze verwendeten Fahrzeug richtet sich nach der Fahrleistung für die jeweiligen Umsätze.
Neue Definition von Anlagegold
Als umsatzsteuerbefreites Anlagegold werden neben reinen Barren und Goldplättchen auch andere Pressformen für Feingold anerkannt.
Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie steht auf der Kippe
Bei Beratungen im Bundestag hat die Regierungskoalition einen Antrag abgelehnt, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie schon jetzt bis Ende 2024 zu verlängern.
Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Wärmeabgabe an anderen Betrieb als unentgeltliche Wertabgabe
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die kostenlose Wärmeabgabe an einen anderen Betrieb als unentgeltiche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist.
Grundsatzurteil zur umsatzsteuerlichen Organschaft
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs ist die Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionsrechtskonform. Die Organschaft selbst ist dagegen nicht zwingend von einer Stimmenmehrheit des Organträgers abhängig.
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Katharina Huk

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