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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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GmbH-Ratgeber

Klage auf Auszahlung des Solidaritätszuschlags
Seit der Umstellung des Auszahlungsverfahrens für das noch verbleibende Körperschaftsteuerguthaben weigert sich die Finanzverwaltung, den ehemals gezahlten Solidaritätszuschlag mit auszuzahlen.
Privatnutzung des Firmenwagens als verdeckte Gewinnausschüttung
Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass bei einer vertraglich geregelten Privatnutzung nie eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen kann.
Vermietung des Arbeitszimmers durch Geschäftsführer an GmbH
Nur wenn die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen.
Geschäftsführerhaftung bei Aussetzung der Vollziehung
Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat.
Einbringung von Mitunternehmeranteilen in GmbH zu Buchwerten
Sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu.
Pensionszusage vor Ablauf der Probezeit
Auch die Pensionszusage an einen angestellten Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gewährt wird.
Erhalt von Verlustvorträgen
Die Länder überlegen, in das Bürgerentlastungsgesetz eine Sanierungsklausel aufzunehmen, die den Verlustvortrag auch nach einem Verkauf erhält.
Umwandlung irrtümlich gezahlter Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge, die zunächst wegen einer irrtümlich angenommenen Versicherungspflicht gezahlt und später in freiwillige Beiträge umgewandelt werden, zählen erst im Jahr der Umwandlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Sozialversicherungspflicht ohne Sperrminorität
Die Sozialversicherungspflicht für eine Beschäftigung durch ein Unternehmen, an welchem der Arbeitnehmer beteiligt ist, entfällt erst mit Erreichen der Sperrminorität.
Nachträgliche Erhöhung einer Pensionszusage
Die Erdienensfrist von 10 Jahren für eine Pensionszusage gilt auch für eine nachträgliche Erhöhung einer bereits erteilten Zusage.
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Katharina Huk

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