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Katharina Huk

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GmbH-Ratgeber

Jährlicher Abruf der Daten für den Kirchensteuerabzug
Wer die Daten für den Kirchensteuerabzug auf Gewinnausschüttungen selbst abrufen will und sich noch nicht dafür angemeldet hat, muss sich jetzt beeilen.
Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
Ein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt in der Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
Aus den Beratungsleistungen für die beabsichtigte Gründung einer GmbH ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Verlustvortrag verfällt bei vorweggenommener Erbfolge
Im Gegensatz zu einer Erbschaft kann eine vorweggenommene Erbfolge dazu führen, dass der bisher festgestellte Verlustvortrag verfällt.
Minderheitsgesellschaftern einer GmbH drohen Nachforderungen
Eine Stimmrechtsbindung führt nur dann zur Befreiung eines Minderheitsgesellschafters von der Sozialversicherungspflicht, wenn sie im Gesellschaftsvertrag verankert ist.
Pensionsrückstellung nach Reduzierung des Gehalts
Nach der Reduzierung des Geschäftsführergehalts während des Wirtschaftsjahres ist bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung das tatsächliche Jahresgehalt maßgebend.
Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Wer nur mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann statt des normalen Steuersatzes die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge aus der Gesellschaft beanspruchen.
Bürgschaftsverluste bei mittelbarer Beteiligung
Bürgschaftsverluste eines GmbH-Geschäftsführers können auch bei einer nur mittelbaren Beteiligung an der GmbH mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen.
Abzug von Bürgschaftsverlusten
Verluste eines GmbH-Geschäftsführers aus einer Bürgschaft für die GmbH können Webungskosten eines Arbeitnehmers sein, wenn keine oder nur eine sehr geringe Beteiligung an der Gesellschaft besteht.
Frist für Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuer gestellt werden.
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Katharina Huk

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