• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Personal, Arbeit und Soziales

Steuerfreie Überlassung von Software
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen geplant
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.
Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.
Pauschbeträge für Auslandsreisen
Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst.
Ergänzung: Sachbezugswerte 2012
In diesem Jahr ist ein Frühstück mit 1,57 Euro anzusetzen, und der Sachbezugswert für die Komplettverpflegung für einen Tag beträgt 7,30 Euro.
Steueranmeldungen immer pünktlich abgeben
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012
Die Finanzverwaltung hat jetzt die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auf 2013 verschoben.
Seite Zurück 
Seite Weiter 

Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
  • Streubesitzdividenden einer Stiftung
  • Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz