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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Personal, Arbeit und Soziales

Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten
Das Finanzamt darf Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten.
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen.
Zusatzleistungen zum Arbeitslohn
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, ein unangenehmes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zusatzleistungen zum Arbeitslohn nicht anzuwenden.
Kurzfristige Beherbergung von Arbeitnehmern
Wenn die Beherbergung von Arbeitnehmern nur kurzfristig angelegt ist, fällt auf den geldwerten Vorteil oder das Entgelt zusätzlich Umsatzsteuer an, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Umgang mit Fehlern im ELStAM-Programm
Weil derzeit ELStAM-Anmeldungen von Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
Bundesfinanzhof hält 1%-Regelung für verfassungsgemäß
Dass auch für billige Gebrauchtwagen der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Neuwagens berechnet wird, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß
Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist.
Hilfen für den ELStAM-Einstieg
Um den Arbeitgebern den Umstieg auf ELStAM zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung jetzt Broschüren und Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen veröffentlicht.
Anscheinsbeweis durch vergleichbares Fahrzeug widerlegt
Ein gleichwertiges Auto im Privatvermögen entkraftet den Anscheinsbeweis, der sonst für eine Privatnutzung betrieblicher Pkw und damit für die Anwendung der 1 %-Regelung spricht.
Lohnzufluss aus Aktienoptionen
Wenn gewährte Aktienoptionen nicht einfach ausgeübt, sondern anderweitig verwertet werden, richtet sich der steuerpflichtige Arbeitslohn nach Zeitpunkt und Wert bei der Verwertung der Optionen.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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