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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Personal, Arbeit und Soziales

Sachbezugswerte für 2018
Die Sachbezugswerte für freie oder vergünstigte Mahlzeiten und Unterkunft werden jedes Jahr an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
Stärkung der betrieblichen Altersversicherung
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Überblick der Änderungen zum Jahreswechsel
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Arbeitgeberzuschüsse nach einer Gehaltsreduzierung
Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern.
Selbst getragene Aufwendungen für Dienstwagen
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
Beitrag zur Rentenversicherung sinkt 2018 auf 18,6 %
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.
Brötchen und Kaffee sind noch kein Frühstück
Die Gestellung von Brötchen und Kaffee ist kein vollwertiges Frühstück und damit nur mit den tatsächlichen Kosten statt mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.
Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 %
Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %.
Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge
In den meisten Fällen liegt die Kostenübernahme für Deutschkurse durch den Arbeitgeber im ganz überwiegend betrieblichen Interesse und stellt damit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
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Katharina Huk

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